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IITAC - International Institute
Univ.-Doz. Dr. Thorsten Schneider (CEO)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Seminare, Workshops, Training, Assessment und Zertifizierung (General Terms and Conditions)

Stand: August 2007

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1.1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen des IITAC - International Institute for Training, Assessment, and Certification (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (Kunden). Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder eine andere Regelung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

„IITAC – International Institute for Training, Assessment, and Certification“ (nachfolgend IITAC) erbringt alle Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von IITAC ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch IITAC bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer als Kunden. Verbraucher sind natürlich Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§1.2 Umfang und Ausführung des Dienstleistungsauftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

§1.3 Vertragsschluß

Die Angebote von IITAC sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung bzw. Anmeldung des Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung durch IITAC oder Lieferung der Waren.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird IITAC den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar, sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Die vorgenannte Verpflichtung gilt auch bei der elektronischen Anmeldung zu einer Schulung, einem Workshop, einem Seminar, einem Training, einem Assessment und einer Zertifizierung. Der Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Verbraucher auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei einer Anmeldung bei einem der von IITAC verwendeten Onlinesysteme als anerkannt.

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der IITAC durch deren Zulieferer. Bei Mängeln in der Zulieferung wird IITAC von ihrer Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung frei, wenn sie die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

IITAC ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Hilfspersonen und Dritter zu bedienen.

§1.4 Widerrufsrecht

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß oder nach Eingang der Ware widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform (durch Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Ware gegenüber IITAC, Lange Straße 31, 32051 Herford zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt IITAC, sofern der Bestellwert mehr als EURO 500,00 beträgt. Bei einem Bestellwert bis einschließlich EURO 500,00 trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

Widerruft der Verbraucher den Vertrag fristgemäß, behält sich IITAC vor, Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu verlangen. Der Kunde kann die Pflicht zum Wertersatz vermeiden, in dem er die Sache erst nach seiner Entscheidung über den Widerruf in Gebrauch nimmt und alles unterläßt was deren Wert beeinträchtigt.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, bei der Lieferung von Software und digitalisierten Leistungen, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Dem steht die Lieferung von Software und digitalen über das Internet gleich (online), wenn der Verbraucher die Software oder digitalen Inhalte bereits heruntergeladen hat.

§1.5 Preise/Zahlungsbedingungen

Die angebotenen Preise sind bindend. In den angegebenen Preisen für Bücher und Schulungsmaterialien in papierform sind die Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten enthalten. Die Teilnahmegebühren für Seminarveranstaltungen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Darin enthalten sind Seminarunterlagen, Lizenzgebühren, Mittagessen und Pausengetränke.

Die Preise sind mit der Bestellung oder Anmeldung des Kunden fällig. Der Kunde hat die Preise nach Erhalt der Ware oder der Rechnung per Nachnahme, mittels Überweisung oder mittels Onlineüberweisung (z.B. über Kreditkarte oder PayPal) zu zahlen. Bei Zahlung mittels Überweisung muß der Zahlbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt oder Erhalt der Ware bei IITAC eingehen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. IITAC ist gegenüber Verbrauchern berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 15% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern behält sich IITAC vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.

Gegen Forderungen der IITAC kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen IITAC ist ausgeschlossen.

Das für den Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich grundsätzlich zuzüglich von Nebenkosten, unter anderem Reise-, Übernachtungsaufwand und Spesen. Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte berechnen sich zuzüglich der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

§1.6 Lieferung/Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebenen Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die angegebene Lieferadresse kann dabei für digitale Inhalte auch aus einer e-Mail bestehen. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.

Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§1.7 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich IITAC das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich IITAC das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug kann IITAC -unbeschadet sonstiger Rechte- vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter, etwa im Falle der Pfändung sowie die Beschädigung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, unverzüglich IITAC mitzuteilen.

§1.8 Teilnahmebedingungen für Schulungen, Workshops und Seminare

Der genaue Veranstaltungsort der Schulungen, Workshops und Seminare wird den Kunden mit Anschrift und Anfahrtsbeschreibung spätestens zwei Wochen vor dem Trainingstermin zugesandt. IITAC behält sich vor, Inhalte zu überarbeiten sowie Termine und Kursorte zu ändern.

IITAC behält sich vor, das Seminar bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch kurzfristig abzusagen. Als sachlicher Grund gilt insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, der Ausfall eines Dozenten oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse. Die Teilnehmer werden unverzüglich informiert. Sollte ein neuer Termin nicht zustande kommen, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltens von IITAC oder deren Erfüllungsgehilfen.

Stornierungen der Anmeldung durch den Kunden sind schriftlich an IITAC zu richten. Dem Schriftformerfordernis genügt ein Fax oder eine e-Mail. Die Benennung von Ersatzpersonen ist jederzeit möglich. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gilt folgende Stornoregelung: kommt es bei den zuvor vereinbarten Leistungsterminen zu einer Terminverschiebung oder Terminstornierung, werden bei Benachrichtigung bis zu acht Wochen vor dem vereinbarten Termin keine weiteren Kosten berechnet, acht bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, vier bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 75% des vereinbarten Entgeltes sofort fällig. Bei kurzfristigerer Mitteilung an IITAC werden 100 % des vereinbarten Entgeltes sofort fällig.

§1.9 Gewährleistung

IITAC leistet dafür Gewähr, daß die Dienstleistungen und Waren den vertraglichen Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.

Ist der Kunde Unternehmer behält sich IITAC zunächst vor, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Ist der Kunde Verbraucher, liegt das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung beim Kunden. IITAC ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfüllt werden kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Rücktritt). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn IITAC den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware gegenüber IITAC schriftlich anzuzeigen. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Feststellung des vertragswidrigen Zustandes schriftlich anzeigen. Dem Schriftformerfordernis genügt in beiden Fällen ein Fax oder eine e-Mail. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mängelrüge bei IITAC. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Der Unternehmer trägt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen; der Verbraucher trägt die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Garantien werden von IITAC nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§1.10 Haftung

IITAC haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragsverletzungen ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von IITAC auf den bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet IITAC gegenüber Unternehmern nicht. Die Haftung bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Arglist bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine Haftung von IITAC auf Grund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von IITAC. Für die auf der Website, in Prospekten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Druckerzeugnissen und digitalen Inhalten gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen, es sei denn IITAC ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.

IITAC distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. “Links”) aus dem Angebot von IITAC bestehen. IITAC übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

Zur Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer oder seine Gehilfen wird auf den einzelnen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Kunden wird Bezug genommen.Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den Auftragswert des betroffenen Auftragsteiles, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat. Der Schadenersatz bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Die Ersatzpflicht des Auftragnehmers umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Sämtliche Haftungsbegrenzungen gelten auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der IITAC.

IITAC haftet nicht für einen konkreten Erfolg in der Organisation des Kunden oder für einen konkreten Erfolg in Bezug auf eine Person oder Personengruppe.

§1.11 Urheberrechte

Die in den Schulungen, Workshops und Seminaren ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung - auch auszugsweise - ist ohne Einwilligung von IITAC nicht gestattet.

§1.12 Datenschutz und Vertraulichkeit

IITAC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Datenschutzhinweise sind online unter http://www.iitac.org abrufbar.

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kunden zu verarbeiten. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Kunden in öffentlicher Form verbreitet werden.

Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum des IITAC über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.

IITAC und der Auftraggeber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

§1.13 Schlußbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Herford.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des US-, internationalen Rechts Länder außer der Bundesrepublik Deutschlands, UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

§1.14 Teilnehmer

Partner und Kunden können Mitarbeiter, die über eine entsprechende Ausbildung bzw. Qualifikation verfügen und nach Bedarf an den angebotenen Schulungen teilgenommen haben, zur Zertifizierungsprüfung anmelden.

§1.15 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft im Besonderen, aber nicht nur, alle die Informationen, welche die Erledigung des Auftrages gefährden können und dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf die Verfügbarmachung von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Beratungstätigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer adäquate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Dieser Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass Arbeitsplatz und verfügbare Kommunikationsmittel sowie elektronische Speicherplätze u.ä. so eingerichtet sind, dass die Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsregeln erfüllt werden können.
Bei Unterlassung hält der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich von allen hieraus resultierenden Folgen schadlos.

§1.16 Kündigung

Diese Regelungen gelten auch für nicht beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen. Beratungs- und Trainingsverträge sind mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende, bei Auslandsbezug 2 Monate zum Quartalsende von beiden Seiten kündbar. Auf alle Leistungen, die durch Kündigung entfallen, ist die obige Stornoregelung anzuwenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§2 Prüfungsanforderungen

§2.1 Prüfungsanforderungen

Die Prüfungsanforderungen der jeweiligen Prüfung werden von IITAC festgelegt und veröffentlicht. Sie können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

§2.2 Art, Form und Dauer der Prüfung

Art, Form und Dauer der Prüfung werden von IITAC festgelegt und veröffentlicht. Sie können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

§2.3 Releaseabhängigkeit

Die Prüfungen und damit auch die Zertifikate und Bescheinigungen sind releaseabhängig für die einzelnen Module, d.h. sie werden für ein bestimmtes Release erworben und haben auch nur für dieses Release (inklusive der davor liegenden Releases) Gültigkeit. IITAC kann für den Fall, dass ein Release für einzelne Module keine wesentlichen Erweiterungen aufweist, die Gültigkeit des Zertifikats auf dieses Release erweitern.

§2.4 Gültigkeit

IITAC behält sich vor, die Gültigkeit eines releaseabhängigen Zertifikats und einer releaseabhängigen Bescheinigung gemäß ISO 17024 zeitlich zu beschränken. In jedem Fall verliert das Zertifikat mit der

Beendigung der Wartung eines Release seine Gültigkeit. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, danach muss eine Rezertifizierung durchgeführt werden um weiterhin zertifiziert zu sein.

§2.5 Zeiträume

Für welche Releases und welche Zeiträume jeweils Prüfungen angeboten werden, wird von IITAC festgelegt.

§2.6 Releasewechsel

Soweit IITAC bei Releasewechsel einen sogenannten „Delta-Test“ zum Upgrade eines bestehenden Zertifikats auf das nächste Release anbietet, ist für die Teilnahme an diesem „Delta-Test“ der Nachweis des entsprechenden Zertifikats des Vorgänger-Release erforderlich. Zertifikate älterer Releases berechtigen nur bei explizierter Zustimmung seitens IITAC zur Teilnahme am „Delta-Test“. IITAC behält sich vor, in „Delta-Tests“ neben den Neuerungen des „Ziel-Release“ auch alle Inhalte der zugrunde liegenden Prüfung nochmals zu überprüfen.

§2.7 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Teilnahme am Schulungen, Workshops, Seminaren, Trainings, Assessments und Zertifizierungsprogrammen erfordert die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei IITAC oder verbundenen Unternehmen im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor Beginn der Prüfung muss der Teilnehmer seine Einwilligung dazu schriftlich erklären, andernfalls ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Die Einwilligung wird bei Registrierung beim IITAC Online Zertifizierungssystem mit Anmeldung gegeben.

§3 Prüfungsregeln

§3.1 Identifizierung

Der Prüfungsteilnehmer muss sich in gegebenen Fällen gegenüber der Aufsichtsperson durch Vorlage eines gültigen, amtlichen Ausweises mit Lichtbild identifizieren. Danach werden ihm seine persönlichen Prüfungsunterlagen bzw. sein persönliches Zugangspaßwort für die Prüfungssoftware ausgehändigt.

§3.2 Selbständigkeit

Der Prüfungsteilnehmer muss die Prüfung allein und selbstständig bearbeiten.

§3.3 Zusatzhilfen

Es sind keine Zusatzhilfen in welcher Form auch immer erlaubt. Ausnahmen: Teilnehmer, die die Prüfung in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache ablegen, können in gegebenen Fällen ein Wörterbuch verwenden. Dies darf keine Notizen enthalten und muss vor Testbeginn der Aufsichtsperson vorgelegt und zugelassen werden.

§3.4 Nutzung fehlerhafter Informationen

Die Nutzung fehlerhafter Informationen des Wörterbuchs oder der Dokumentation gehen zu Lasten des Teilnehmers und begründen keinen Einspruch gegen das Prüfungsergebnis.

§3.5 Bearbeitungszeit

Die Zeit, die einem Teilnehmer für die Bearbeitung der Prüfung zur Verfügung steht, kann von IITAC begrenzt werden. Sie kann dann weder angehalten noch verlängert werden.

§3.6 Anweisungen

Anweisungen der Aufsichtsperson sind einzuhalten.

§3.7 Prüfungsfragen und Urheberrechte

Die Prüfungsfragen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht, auch nicht in Teilen, schriftlich festgehalten, kopiert oder in anderer Form reproduziert oder in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden.

§3.8 Störungen des Prüfungsablaufs / Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen

Störungen des Prüfungsablaufs oder Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung.

§4 Ergebnisermittlung und Weitergabe von Ergebnissen

§4.1 Auswertung der Prüfung

Die Auswertung der Prüfung erfolgt nach von IITAC festgelegten Regeln ohne Ansehen der Person.

§4.2 Mitteilung des Ergebnis

Das Ergebnis wird dem Teilnehmer ausschließlich schriftlich in der Form „bestanden“ oder „nicht bestanden“ mitgeteilt.

§4.3 Zertifikatsurkunde

Teilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten eine Bescheinigung bzw. eine Zertifikatsurkunde mit einer eindeutigen Identifikationsnummer. Die Bescheinigung bzw. Zertifikatsurkunde enthält den vollständigen Namen des Teilnehmers, das Datum der Ausstellung und die Zeit der Gültigkeit der Bescheinigung bzw. Zertifikatsurkunde.

§4.4 Nicht bestanden

Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten soweit möglich allgemeine Informationen über festgestellte Wissenslücken. Einsprüche gegen eine Prüfungswertung sind vom Betroffenen binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse vorzubringen. Danach ist IITAC zu einer Prüfung eingegangener Einsprüche nicht mehr verpflichtet und zur Vernichtung der entsprechenden Prüfungsunterlagen berechtigt.

§4.5 Speicherung von Ergebnissen

IITAC wird das Ergebnis der Prüfung in einer Datenbank speichern, um gegebenenfalls feststellen zu können, welche Zertifizierung der Teilnehmer bereits hat und ob er zu weiteren Prüfungen zugelassen werden kann. Darüber hinaus soll IITAC damit die Gelegenheit erhalten, den zertifizierten Teilnehmer gezielt mit Informationen versorgen zu können bzw. dem Teilnehmer die Möglichkeit zum Abruf spezieller Informationen verschaffen zu können.

§5 Nachträgliche Änderung oder Neuausstellung von Zertifikaten

§5.1 Verlust einer Zertifikatsurkunde

Bei Verlust einer Bescheinigung bzw. Zertifikatsurkunde wird IITAC auf Anforderung ein Ersatzdokument ausstellen.

§5.2 Änderungen persönlicher Daten

Alle Änderungen (Adressänderungen, Namensänderungen, Wechsel des Arbeitgebers, etc.) sind IITAC schriftlich mitzuteilen. Amtliche Belege bzw. eine Bestätigung des neuen Arbeitgebers sind gegebenenfalls beizufügen. IITAC wird daraufhin die Bescheinigung bzw. Zertifikatsurkunde neu ausstellen und an die neue Adresse senden.

§5.3 Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung von Änderungen oder Neuausstellung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

§6 Wiederholungsregeln nach nicht bestandener Prüfung

§6.1 Wiederholen von Prüfungsleistungen

Teilnehmer, die eine Prüfung nicht bestanden haben, können dieselbe Prüfung wiederholen.

§6.2 Maximale Teilnahme

Ein Kandidat kann an derselben Prüfung für ein und dasselbe Release gemäß der Vorgaben von IITAC teilnehmen. Danach ist eine erneute Teilnahme erst auf Basis des nächsten Release möglich. IITAC behält sich vor die Anzahl maximaler Teilnahmen zu beschränken.

§6.3 Anspruch bei einer Wiederholung

Bei einer Wiederholung besteht kein Anspruch darauf, dass der Test in demselben Releasestand wiederholt werden kann wie der vorherige Test. Gegebenenfalls muss der Test in einem neueren Release wiederholt werden.

§6.4 Kosten einer Wiederholung

Die Wiederholung der Prüfung kann von IITAC als kostenpflichtig festgelegt werden.

§6.5 Prüfungsgebühren / Regularien

Die Teilnahme an der Prüfung zum zertifizierten Berater ist kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr beinhaltet Prüfung, Ergebnisermittlung und gegebenenfalls die Zertifikatsurkunde.

§7 Verstöße gegen die Prüfungsordnung

§7.1 Schwerwiegende Verstöße gegen die Prüfungsordnung

Schwerwiegende Verstöße gegen die Prüfungsordnung haben die Aberkennung aller erworbenen Zertifikate sowie den Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Zertifizierungsverfahren zur Folge. Erteilte Zertifikatsurkunden sind in diesem Falle unverzüglich an IITAC herauszugeben.

§7.2 Geringfügigere Verstöße

Bei geringfügigeren Verstößen wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet. Eine Wiederholung gemäß den Wiederholungsregeln ist jedoch zulässig.

§7.3 Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen oder andere IITAC in rechtswidriger Weise beeinträchtigende Handlungen außerhalb des Zertifizierungsprogrammes werden in gleicher Form wie schwerwiegende Verstöße gegen die Prüfungsordnung gewertet.

§7.4 Entscheidung über die Einordnung von Verstößen

Die Entscheidung über die Einordnung von Verstößen in die genannten Gruppierungen trifft IITAC im pflichtgemäßen Ermessen. Die Entscheidung ist dem Betroffenen in schriftlicher Form unter Angabe der Gründe mitzuteilen.

§8 Erfüllungsort, außergerichtliche Streitbeilegung, geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Änderungen oder Zusätze sind unwirksam, auch wenn IITAC nicht ausdrücklich widerspricht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist Herford. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Herford.

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen sowie der zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geschlossene Vertrag unterliegen deutschem Recht.

Bei konkreten und die Geschäftsbeziehung belastenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien streben beide zunächst eine außergerichtliche Streitklärung durch Mediation oder Schlichtung an, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Beide Vertragsparteien sind für vertragliche Schiedsvereinbarungen offen.

§9 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.

§10 Englischer Disclaimer

IITAC verwendet den folgenden englischen Disclaimer, welcher vollständig im internationalen Raum (auch in und für Deutschland) gültig ist. Für die Übersetzung ins Deutsche ist der jeweilige Anfordernde verantwortlich, entstehende Kosten trägt der Anfordernde.

„This disclaimer is not meant to sidestep the responsibility for the material we will share with you, but rather is designed to emphasize the purpose of this IITAC feature, which is to provide information for your own purposes. The subjects presented have been chosen for their educational value. The information contained herein consists of IT-Security and IT-Anti-Security, Whitehat and Blackhat Content, and is derived from authors of academically institutions, commercials, organizations, as well as private persons. The information should not be considered to be completely error-free or to include all relevant information; nor should it be used as an exclusive basis for decision-making. The user understands and accepts that if IITAC were to accept the risk of harm to the user from use of this information, it would not be able to make the information available because the cost to cover the risk of harms to all users would be too great. Thus, use of the information is strictly voluntary and at the user’s sole risk.

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§11 Übersetzung

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